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Regierung plant Entlastung bei den Kosten für Heizöl

Nach einem Eckpunktepapier der Bundesregierung sollen Haushalte, die mit sogenannten „nicht leitungsgebundenen Brennstoffen“ heizen, wie etwa Heizöl, Pellets oder Flüssiggas, für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 rückwirkend entlastet werden. Die Obergrenze soll bei 2000 Euro pro Haushalt liegen. Grundlage ist demnach eine eidesstattliche Erklärung des Antragsstellers zu seiner Brennstoffrechnung. Bei Häusern mit Mietwohnungen soll der Vermieter die Erklärung abgeben und die Entlastung an seine Mieter weitergeben. https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland

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